Kostenübernahme

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen automatisch der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu. Somit haben wir die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen direkt mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse abrechnen zu können. Die Formalitäten hierzu werden wir Ihnen bei unserem Erstgespräch im Detail erläutern.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir unsere Dienstleistungen zusätzlich im Rahmen der stundenweise Verhinderungspflege nach §39 SGB XI über die Pflegekasse abrechnen. Allerdings müssen Sie diese vorab bei Ihrer Pflegekasse beantragen.
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wir unterstützen Sie jederzeit bei den Formalitäten!