Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie auf uns aufmerksam geworden sind und uns kennen lernen möchten.
Auf den folgenden Seiten möchten wir uns vorstellen und Ihnen einen Überblick über unseren Ansatz und unsere Tätigkeit geben. Wir bieten Ihnen diverse Kontaktmöglichkeiten an, um sich zwecks weiterer Fragen bequem mit uns in Verbindung setzen zu können.

Wie wir arbeiten
Was wir für Sie tun
Welche Kosten übernommen werden
Schon ab Pflegegrad 1
Sie erhalten automatisch 131 € monatlich Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)Damit können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse (gesetzlich oder privat) abrechnen – ganz ohne Vorkasse Ihrerseits
Zusätzlich möglich: Stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Höhere Beträge nach Beantragung bei der Pflegekasse möglich, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert istWir helfen Ihnen gerne bei allen Anträgen und Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern! Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen kostenfrei, was Ihnen zusteht.
Sachleistungsumwandlung (§45a SGB XI)
Ab Pflegegrad 2, wenn keine private Pflegeperson vorhanden ist oder ein erhöhter Bedarf besteht, können bis zu 40% der Sachleistung umgewandelt werden. Kürzung des Pflegegeldes um 40%, aber höherer Anspruch an die Pflegekasse.Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anträgen und Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern! Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen kostenfrei, was Ihnen zusteht.
Haushaltshilfe (§38 SGB V)
Unabhängig vom Pflegegrad: Nach einem Krankenhausaufenthalt, Unfall, während oder nach einer Schwangerschaft etc./usw.Voraussetzung dafür ist die ärztliche Verordnung vom Krankenhaus oder niedergelassenen Arzt, welche die zuständige Krankenkasse zunächst prüft und genehmigen muss. Leistungszeitraum i.d.R. 4 Wochen
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