Herzlich Willkommen!



Wir freuen uns, dass Sie auf uns aufmerksam geworden sind und uns kennen lernen möchten.

Auf den folgenden Seiten möchten wir uns vorstellen und Ihnen einen Überblick über unseren Ansatz und unsere Tätigkeit geben. Wir bieten Ihnen diverse Kontaktmöglichkeiten an, um sich zwecks weiterer Fragen bequem mit uns in Verbindung setzen zu können.

Wie wir arbeiten

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Ermöglichung eines langen, selbstbestimmten und sorgenfreien Alltags in der vertrauten häuslichen Umgebung – weil Zuhause mehr ist als ein Ort: Es ist ein ist ein ganz besonderes Gefühl!
Jede Betreuung beginnt mit echter Empathie und Authentizität, um Vertrauen aufzubauen und individuelle Bedürfnisse zu verstehen – für Klienten und Angehörige gleichermaßen.
  • Zuerst: Kostenlose telefonische Beratung zur Klärung der Situation.
  • Dann: Termin für ein persönliches Erstgespräch direkt bei Ihnen zu Hause.
  • Persönliches Kennenlernen von Klient, Familie und Alltagsherausforderungen.
  • Gemeinsame Besprechung gewünschter Leistungen, Häufigkeit und Rahmenbedingungen.
  • Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots, das perfekt passt.
  • Klärung von Formalitäten, Vollmacht und Abtretung.
Wichtigster Schritt: Direkter Erstkontakt zwischen Klient und potenzieller Begleitperson, um die ideale Zuordnung zu gewährleisten – für langfristiges Wohlbefinden und Harmonie.

Was wir für Sie tun

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Welche Kosten übernommen werden

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Schon ab Pflegegrad 1

Sie erhalten automatisch 131 € monatlich Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Damit können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse (gesetzlich oder privat) abrechnen – ganz ohne Vorkasse Ihrerseits

Zusätzlich möglich: Stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Höhere Beträge nach Beantragung bei der Pflegekasse möglich, wenn die private Pflegeperson zeitweise verhindert ist

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anträgen und Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern! Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen kostenfrei, was Ihnen zusteht.

Sachleistungsumwandlung (§45a SGB XI)

Ab Pflegegrad 2, wenn keine private Pflegeperson vorhanden ist oder ein erhöhter Bedarf besteht, können bis zu 40% der Sachleistung umgewandelt werden. Kürzung des Pflegegeldes um 40%, aber höherer Anspruch an die Pflegekasse.

Wir helfen Ihnen gerne bei allen Anträgen und Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern! Sprechen Sie uns einfach an – wir prüfen kostenfrei, was Ihnen zusteht.

Haushaltshilfe (§38 SGB V)

Unabhängig vom Pflegegrad: Nach einem Krankenhausaufenthalt, Unfall, während oder nach einer Schwangerschaft etc./usw.

Voraussetzung dafür ist die ärztliche Verordnung vom Krankenhaus oder niedergelassenen Arzt, welche die zuständige Krankenkasse zunächst prüft und genehmigen muss. Leistungszeitraum i.d.R. 4 Wochen

Unterstützt von

AOK BARMER IKK DAK TK SBK Knappschaft BAHN-BKK ZFBBK KKH
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